Corporate Governance

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7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1 Angebotspflicht

In Artikel 9 der Statuten (www.zehndergroup.com/de/investor-relations/corporate-governance) ist eine Opting-out-Klausel verankert. Ein Erwerber von Beteiligungspapieren der Gesellschaft ist im Sinne von Artikel 125 Absätze 3 und 4 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot nach den Artikeln 135 und 163 FinfraG verpflichtet.

7.2 Kontrollwechselklauseln

Kontrollwechselklauseln bestehen weder für Mitglieder des Verwaltungsrats noch für Mitglieder der Gruppenleitung.

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