Vergütungsbericht

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3. Vergütungsstruktur des Verwaltungsrats

Um ihre Unabhängigkeit in ihrer Aufsichtsfunktion über die Gruppenleitung sicherzustellen, erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats ausschliesslich eine fixe Vergütung, die sich aus einem fixen jähr­lichen Grundhonorar, einer fixen Vergütung für ihre Mitgliedschaften in Ausschüssen des Verwaltungsrats sowie einer pauschalen Spesenentschädigung zusammensetzt. Die Vergütung des Verwaltungsrats wird regelmässig überprüft. Um eine verstärkte Anpassung an die langfristigen Interessen der Aktionäre zu erzielen, erfolgt die Vergütung des Verwaltungsrats zu 50% in bar und zu 50% in Form von Namenaktien A der Zehnder Group AG. Diese Aktien werden mit einem Abschlag von 30% auf den entsprechenden Aktienkurs gewährt, der als durchschnittlicher volumengewichteter Kurs der Aktien im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember des jewei­ligen Jahres ermittelt wird. Die Aktien sind mit einer Verkaufssperre von drei Jahren belegt, in denen sie nicht veräussert, übertragen oder verpfändet werden können. Die Verkaufssperre gilt auch bei Aufhebung des Mandats, ausser im Todesfall, bei dem die Sperre sofort erlischt.

Die Vergütung in bar wird monatlich ausbezahlt und die Namenaktien A werden im Januar für die vorangegangene Vergütungsperiode zugeteilt, die der Amtsdauer von der ordentlichen Generalversammlung des vergangenen Jahres bis zur ordentlichen Generalversammlung des Berichtsjahres entspricht.

Zusätzliche Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats für Beratungsdienstleistungen zugunsten der Gesellschaft oder für Tätigkeiten in Unternehmen, die durch die Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert werden, sind zulässig. Diese Vergütungen sind im Betrag an den Verwaltungsrat enthalten, der durch die Generalversammlung zu genehmigen ist.

Vergütungsstruktur des Verwaltungsrats

CHF

In bar

In Aktien 1

Grundhonorar (brutto p. a.)

 

 

Präsident des Verwaltungsrats

175 000

175 000

Vizepräsident des Verwaltungsrats

50 000

50 000

Mitglied des Verwaltungsrats

40 000

40 000

Grundhonorar Ausschüsse (brutto p. a.)

 

 

Vorsitzender des Vergütungsausschusses bzw. Audit Committee

15 000

15 000

Mitglied des Vergütungsausschusses bzw. Audit Committee

10 000

10 000

Pauschale Spesenentschädigung (brutto) 2

2 000

 

1 Umgewandelt in Aktien auf Basis des durchschnittlichen volumengewichteten Kurses der Aktien im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember, mit 30% Abschlag.

2 Der Präsident des Verwaltungsrats erhält eine pauschale Spesenentschädigung gemäss dem Spesenreglement der Gesellschaft für Führungskräfte entsprechend seinem Beschäftigungsgrad. Für ausländische Mitglieder des Verwaltungsrats oder wenn die tatsächlichen Geschäftsausgaben 2000 CHF überschreiten, wird keine pauschale Spesenentschädigung ausbezahlt und die Geschäftsausgaben werden auf Basis der tatsächlichen Kosten zurückerstattet.

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