Finanzbericht – Konsolidierte Jahresrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

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Die Bilanzen aller Tochtergesellschaften der Zehnder Group AG sind nach einheitlichen Grundsätzen in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) bewertet. Die Rechnungslegung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Konzernrechnung wurde unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme der Wertschriften und der Beteiligungen unter 20%, die zu Verkehrswerten bewertet werden. Die Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. 

1. Flüssige Mittel

Kassenbestände, Post- und Bankguthaben werden zu Nominalwerten ausgewiesen.

2. Forderungen

Forderungen werden zu Nominalwerten bilanziert. Wertberichtigungen werden aufgrund der Fälligkeitsstruktur und der erkennbaren Bonitätsrisiken bestimmt. Neben Einzelwertberichtigungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden zusätzliche Wertberichtigungen anhand von Erfahrungswerten über das Ausfallrisiko gebildet.

3. Warenvorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt – unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips – zu Einstands- bzw. aufge­laufenen Herstellkosten oder, falls dieser tiefer ist, zum realisierbaren Veräusserungswert. Herstellkosten umfassen Einzel- und Fabrikationsgemeinkosten. Risiken aus der Lagerdauer oder aus reduzierter Verwertbarkeit werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Allfällige Lieferantenskonti werden mit dem Materialaufwand verrechnet.

4. Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten (bei selbst erstellten Anlagen) abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertberichtigungen in die Konzernbilanz aufgenommen. Für die wichtigsten Bestandteile des Anlagevermögens gelten jeweils folgende Nutzungsdauern:

Gebäude

35 bis 50 Jahre

Installationen

10 bis 20 Jahre

Maschinen und Anlagen

5 bis 15 Jahre

Mobiliar

5 bis 10 Jahre

Computer-Hardware

3 bis 5 Jahre

Fahrzeuge

3 bis 5 Jahre

Sämtliche Sachanlagen werden planmässig linear abgeschrieben. Die Abschreibungen beginnen im Allgemeinen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Vermögensbestandteile. Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Werten bis zu 3000 EUR werden direkt der Erfolgsrechnung als Aufwand belastet. Anlageobjekte, die über langfristige Finanzleasingverträge finanziert sind, werden in die Bilanz ­aufgenommen. Die Aufwendungen für Operating-Leasing werden periodengerecht direkt der Erfolgsrechnung belastet.

Die Kosten für Unterhalt, Reparaturen und kleinere Erneuerungsarbeiten werden der Erfolgsrechnung bei Anfall als Aufwand belastet. Grössere Erneuerungsarbeiten und Investitionen werden, falls wertvermehrend, aktiviert und maximal über die Restnutzungsdauer der entsprechenden Anlage abgeschrieben.

5. Finanzanlagen

Die Bewertung von Beteiligungen mit einem Stimmrechtsanteil von unter 20% und Darlehen erfolgen zum Anschaffungswert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen. Für die Bilanzierungsgrundsätze der Arbeitgeberbeitragsreserven und der aktiven latenten Steuern wird auf die nachfolgenden Ziffern „10. Vorsorgeeinrichtungen“ und „14. Ertragssteuern“ dieser Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen.

6. Immaterielle Werte

Erworbene immaterielle Werte werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Computersoftware wird über 3 bis 5 Jahre linear abgeschrieben, Landnutzungsrechte laut Vertragsdauer oder maximal über 50 Jahre, und die übrigen immateriellen Werte werden über 3 bis 10 Jahre abgeschrieben. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden im Jahr des Kostenanfalls vollumfänglich der Erfolgsrechnung belastet.

7. Wertbeeinträchtigungen

Zu jedem Bilanzdatum sowie bei Vorliegen von Indikatoren einer Wertbeeinträchtigung der Buchwerte von Aktiven wird der erzielbare Wert dieser Aktiven ermittelt. Ein Verlust aus Wertbeeinträchtigungen wird erfolgswirksam erfasst, falls der aktuelle Buchwert höher ist als der erzielbare Wert. Der erzielbare Wert ist der höhere zwischen dem geschätzten Netto-Marktwert und dem Nutzwert. Der Netto-Marktwert ist der Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts in einer Transaktion zu Marktbedingungen unter unabhängigen Dritten nach Abzug der Veräusserungskosten erzielt werden kann. Der Nutzwert ist der Barwert der geschätzten künftigen Geldflüsse, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden können.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten ausgewiesen. Mitberücksichtigt sind auch kurzfristige Steuerschulden. Diese werden periodengerecht auf der Basis der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahrs in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen. Diese Position beinhaltet auch Steuern auf den geplanten Gewinn­ausschüttungen der Tochtergesellschaften.

9. Rückstellungen

Für faktische und rechtliche Verpflichtungen aus Ereignissen in der Vergangenheit sowie für drohende Risiken und Verluste aus bestehenden Vereinbarungen werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und zuverlässig gemessen werden kann.

Die Rückstellungen dienen zur Personalvorsorge und zur Abdeckung erkennbarer Risiken inklusive Garantie-, Prozess- und Länderrisiken sowie beschlossener Restrukturierungsmassnahmen. Ebenfalls enthalten sind Rückstellungen für latente Steuerschulden und für Aufrechnungsrisiken im Rahmen von Steuerprüfungen.

Die Gliederung der Rückstellungen erfolgt nach deren Fristigkeit, das heisst, es wird zwischen kurzfristigen Rückstellungen mit einem erwarteten Mittelabfluss innerhalb der nächsten 12 Monate und langfristigen Rückstellungen mit einem erwarteten Mittelabfluss in später als einem Jahr unterschieden.

Die Rückstellungen werden jährlich neu ermittelt und entsprechend angepasst. Es wird von einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verwendung dieser Rückstellungen ausgegangen.

10. Vorsorgeeinrichtungen

Die Mitarbeitenden der schweizerischen Konzerngesellschaften sind einer rechtlich selbstständigen Sammelstiftung angeschlossen, die ergänzende Leistungen zur staatlichen Vorsorge erbringt. Diese Sammelstiftung finanziert sich mittels Vermögenserträgen sowie Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Beitrags­zahlungen richten sich nach den reglementarischen Bestimmungen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Vorsorgeeinrichtungen werden wie folgt dargestellt: Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens wäre zwar zulässig, erfolgt aber nicht, da die Gesellschaft nicht beabsichtigt, diesen zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Ein sich aus frei verfügbaren Arbeitgeberbeitragsreserven ergebender Nutzen wird als Aktivum erfasst. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird erfasst, wenn die Voraus­setzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Die Arbeitgeberbeiträge an die Vorsorgeeinrichtungen werden periodengerecht erfolgswirksam erfasst.

Die Personalvorsorge im Ausland ist in den meisten Ländern staatlich organisiert. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Ergänzend zur staatlichen Vorsorge gewähren zwei unserer deutschen Gesellschaften Pensionen. Die entsprechenden Verpflichtungen sind teilweise in den Rückstellungen ausgewiesen. Zusätzlich wurde eine Verpflichtung in Höhe von 5.0 Mio. EUR an eine Pensionstreuhand (Contractual Trust Arrangement) übertragen und nicht mehr bilanziert. Allfällige Finanzergebnisse aus der ausgelagerten Verbindlichkeit werden im Personalaufwand verbucht.

11. Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung von Währungs-, Zinssatz- und Rohstoffrisiken werden teilweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Sie werden zu aktuellen Werten oder zu den gleichen Bewertungsgrundsätzen wie das abgesicherte Grundgeschäft (aktuelle Werte oder Niederstwertprinzip) bewertet. Die Änderung der Werte seit der letzten Bewertung ist im Periodenergebnis erfasst.

Instrumente zur Absicherung zukünftiger Geldflüsse werden nicht bilanziert, sondern bis zur Realisierung des künftigen Geldflusses in den Erläuterungen offengelegt.

12. Umsatz

Der Umsatz umfasst den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen nach Abzug von Umsatzsteuern, Rabatten und übrigen Preisnachlässen. Umsatz wird verbucht, wenn die massgeblichen Risiken und Chancen, die mit den erbrachten Dienstleistungen oder dem Eigentum der verkauften Produkte verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden, der Ertrag sowie die Kosten zuverlässig bestimmt werden können und die Einbringbarkeit der dadurch entstandenen Forderungen angemessen gesichert ist.

13. Langfristige Aufträge

Die Umsätze aus Verkäufen von langfristigen Projekten werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, nach Massgabe des Fertigstellungsgrades (Percentage of Completion) am Bilanzstichtag erfasst. Als langfristige Aufträge werden Einzelprojekte mit einem Auftragsvolumen von grösser einer Million Euro sowie einer Laufzeit von mehr als neun Monaten definiert.

Der Fertigstellungsgrad wird dabei für jeden Auftrag individuell auf Basis der Units-of-Delivery-Methode ermittelt. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der installierten Einheiten zur gesamten, vertraglich vereinbarten Liefermenge. Es gibt begründete Fälle, in denen sich die Abnahme durch den Kunden lediglich durch administrative oder organisatorische Sachverhalte verzögert, aber alle signifikanten Leistungsverpflichtungen erfüllt sind. Die Unternehmensleitung beurteilt in solchen Fällen die wirtschaftlichen Verhältnisse und erfasst den Umsatz gegebenenfalls bereits vor der Kundenabnahme. In der Regel wird bei Abnahme einer Einheit die vollständige Fakturierung dieser Einheit vorgenommen (zulasten der erhaltenen Anzahlungen respektive als Forderung aus Lieferungen und Leistungen für den die Anzahlungen übersteigenden Betrag).

Die Auftragskosten setzen sich aus Material- und Fremdleistungskosten, Materialgemeinkosten (Beschaffung und Logistik) sowie Fertigungskosten zusammen. Für die verlustfreie Bewertung erfolgt eine Einzelbewertung der laufenden Aufträge in Arbeit. Sobald sich ein Verlust abzeichnet, wird dafür in vollem Umfang des erwarteten Verlustes eine Wertberichtigung gebildet. Sofern die Wertberichtigung den Wert des Aktivums für den Auftrag übersteigt, wird für den übersteigenden Betrag eine Rückstellung erfasst.

Aufträge in Arbeit umfassen Projekte, bei denen die kumulierten Leistungen die bereits erhaltenen Anzahlungen übersteigen. Sind die erhaltenen Anzahlungen höher als die kumulierten erbrachten Leistungen, erfolgt der Ausweis unter den Verbindlichkeiten aus Aufträgen in Arbeit.

Erhaltene Anzahlungen werden erfolgsneutral bilanziert. Sie werden mit den entsprechenden Aufträgen respektive Entschädigungsansprüchen, für die die Anzahlungen geleistet worden sind, verrechnet.

14. Ertragssteuern

Die Ertragssteuern beinhalten sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragssteuern.

Die laufenden Ertragssteuern werden mit den aktuellen Steuersätzen aufgrund der handelsrechtlichen bzw. der zu erwartenden steuerlichen Jahresergebnisse entsprechend den jeweiligen steuerlichen Gewinn­ermittlungsvorschriften berechnet. Die laufenden Ertragssteuerverbindlichkeiten werden unter den pas­siven Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen.

Die latenten Steuern entstehen aus Abweichungen zwischen der konzerneinheitlichen und der steuerlichen Bewertung in den Einzelabschlüssen. Diese Abweichungen können zu zeitlichen Verschiebungen in der tatsächlichen Besteuerung der Gewinne führen. Die latenten Steuern basieren auf den Ertragssteuersätzen pro Land. Unberücksichtigt bleibt dabei, ob sich in absehbarer Zukunft auch ein tatsächlicher Steueraufwand respektive eine tatsächliche Steuerreduktion ergeben wird. Latente Steuerforderungen werden in der Bilanz in der Position Finanzanlagen verbucht, latente Steuerverbindlichkeiten in der Position Rückstellungen. Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten werden verrechnet, sofern sie das gleiche Steuersubjekt betreffen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Latente Steuerguthaben auf zeitlichen Differenzen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie mit künftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können.

Einige Gesellschaften verfügen über steuerliche Verlustvorträge. Auf eine Aktivierung latenter Steuerguthaben aus steuerlichen Verlustvorträgen wird verzichtet.

15. Transaktionen mit Nahestehenden

Als nahestehende Personen und Gesellschaften gelten assoziierte Unternehmen, Verwaltungsräte, Konzernleitungsmitglieder, Personalvorsorgeeinrichtungen sowie durch bedeutende Aktionäre kontrollierte Unternehmen.

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