26. COVID-19-Auswirkungen
Im Hinblick auf mögliche COVID-19-Auswirkungen wurden folgende Bilanzpositionen vertieft analysiert: Forderungen, Warenvorräte, Anlagevermögen, Rückstellungen und der mit dem Eigenkapital verrechnete Goodwill. Mit Ausnahme der erhöhten kurzfristigen Rückstellungen für selektive Personalmassnahmen – siehe dazu Ziffer 6. Rückstellungen in diesen Erläuterungen zur konsolidierten Jahresrechnung – ergab sich kein wesentlicher Anpassungsbedarf.
In ähnlichem finanziellen Umfang, wie im Berichtsjahr Restrukturierungsrückstellungen gebildet wurden, wurden Regierungsbeiträge, grösstenteils als Kurzarbeitsentschädigungen, erhalten. Diese sind in den Personalkosten kostenmindernd ausgewiesen.