Finanzbericht – Konsolidierte Jahresrechnung

Konsolidierungskreis und -grundsätze

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Konsolidierungskreis

Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Euro erstellt und umfasst alle in- und ausländischen Gesell­schaften, an denen die Zehnder Group AG direkt oder indirekt über die Mehrheit verfügt, sei dies über einen Stimmrechtsanteil von mehr als 50% oder indem sie anderweitig die operative und finanzielle Führungsverantwortung trägt. Dabei werden gemäss der Methode der Vollkonsolidierung die Aktiven und Passiven sowie der Aufwand und Ertrag zu 100% erfasst. Der Anteil von Drittaktionären am Eigenkapital und am Ergebnis von voll konsolidierten Unternehmen wird separat ausgewiesen.

Beteiligungen mit 20–49% (assoziierte Gesellschaften) sind nach der Equity-Methode einbezogen. Dabei werden das Eigenkapital und das Periodenergebnis anteilsmässig erfasst.

Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert:

Konsolidierungsgrundsätze

Allgemeines

Die Rechnungslegung der Zehnder Group erfolgt in Übereinstimmung mit den gesamten Richtlinien der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER).

Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den Jahresabschlüssen per 31. Dezember der in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften.

Die Daten der konsolidierten Jahresrechnung beruhen auf einheitlichen, für alle Konzerngesellschaften geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen konsolidierten Gesellschaften werden in der Konzernrechnung eliminiert. Zwischengewinne, die sich in den Beständen befinden, werden ebenfalls eliminiert.

Fremdwährungsumrechnung

Die Abschlüsse aller Gesellschaften, die in anderen Währungen als dem Euro Bericht erstatten, sind für das Berichtsjahr wie folgt in Euro (EUR) umgerechnet worden:

Die sich aus der Anwendung dieser unterschiedlichen Kurse ergebenden Umrechnungsdifferenzen sowie Fremdwährungsdifferenzen auf langfristigen Darlehen mit Eigenkapitalcharakter an Konzerngesellschaften sind direkt den kumulierten Fremdwährungsdifferenzen des konsolidierten Eigenkapitals zugerechnet worden. Fremdwährungsdifferenzen durch Rückzahlungen von langfristigen Darlehen mit Eigenkapitalcharakter werden ebenfalls dem konsolidierten Eigenkapital zugerechnet und erst bei einer allfälligen Veräusserung in die Erfolgsrechnung übertragen.

Die wichtigsten für die Konsolidierung verwendeten Kurse sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich.

 

CHF 1

CNY 100

GBP 1

PLN 100

SEK 100

TRY 100

USD 1

Jahresendkurse

 

 

 

 

 

 

 

2021

0.9659

13.87

1.1914

21.80

9.75

6.68

0.8817

2020

0.9240

12.49

1.1131

21.90

9.95

11.01

0.8154

Jahresdurchschnittskurse

 

 

 

 

 

 

 

2021

0.9220

13.04

1.1620

21.95

9.87

10.09

0.8421

2020

0.9355

12.73

1.1276

22.55

9.52

12.85

0.8827

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung zeigt das Eigenkapital so, wie wenn der Konzern ein einziges Unternehmen wäre. Dies erfordert die Aufrechnung der konsolidierten Beteiligungswerte mit dem auf diese Beteiligungen entfallenden Kapital.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten einer akquirierten Tochtergesellschaft werden dabei mit den nach konzerneinheitlichen Grundsätzen zum Verkehrswert bewerteten Nettoaktiven zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet, und der Unterschiedsbetrag wird als Goodwill erfasst, der mit dem Konzerneigenkapital verrechnet wird.

Bei einer schrittweisen Akquisition, bei der die Anteile an einer assoziierten Gesellschaft so erhöht werden, dass eine Kontrollübernahme stattfindet, wird in einem ersten Schritt ein Abgang der bisherigen Beteiligungswerte unter Berücksichtigung des zugehörigen Goodwills verbucht. Der Fair Value dieser abgehenden Anteile bestimmt sich dabei aus den Akquisitionskonditionen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Ein resultierender Gewinn oder Verlust wird im Ergebnis aus assoziierten Gesellschaften gezeigt. In einem zweiten Schritt wird eine Neubewertung der gesamten Anteile gemäss den Akquisitionskonditionen zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme vorgenommen, wobei wie bei einem erstmaligen Erwerb vorgegangen wird.

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