Corporate Governance
10. Handelssperrzeiten
Um Insiderhandel bzw. den Verdacht auf Insiderhandel zu vermeiden und die Chancengleichheit der Anleger sicherzustellen, ist nachfolgenden Personen ab dem 1. Dezember bis 24 Stunden nach der Bekanntgabe des Jahresabschlusses bzw. ab dem 1. Juni bis 24 Stunden nach der Bekanntgabe des Halbjahresabschlusses der Handel mit Zehnder-Group-Aktien untersagt:
- Mitgliedern und, soweit bestimmt, der Sekretärin oder dem Sekretär des Verwaltungsrats der Zehnder Group AG und der Zehnder Group International AG;
- Mitgliedern der Geschäftsleitung der Zehnder Group AG und der Zehnder Group International AG;
- Internen und externen Mitarbeitenden der Zehnder Group AG und der Zehnder Group International AG, die bei der Erstellung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse mitwirken.
Diese generellen Handelssperrzeiten gelten auch für die Zehnder Group selbst. Der Kauf und Verkauf von eigenen Aktien (z. B. im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsplans) hat ausserhalb der Handelssperrzeiten zu erfolgen.
Vor Beginn der Handelssperrzeiten initialisierte Pre-Trading-Pläne (d. h. Kaufs- oder Verkaufsprogramme, bei denen mit einer Bank oder einem Effektenhändler zu im Voraus bestimmten, festen Daten oder Zeiträumen Transaktionen vereinbart wurden) dürfen unverändert weiterlaufen.